Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Niedersächsischer Weg

Details

Der Niedersächsische Weg in der Grafschaft Bentheim

Übersicht

Mit dem Niedersächsischen Weg haben VertreterInnen der Landesregierung, Landwirtschaft und der Naturschutzverbände gemeinsam im Mai 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz beschlossen. Die daraus resultierenden Gesetzesänderungen trafen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Um diesem zusätzlichen umfangreichen Aufgabenspektrum in den unteren Naturschutzbehörden (UNBn) begegnen zu können, erhalten die Landkreise einen finanziellen Ausgleich vom Land. Die Umsetzung des Niedersächsischen Weges wird in der Grafschaft Bentheim von Erik Rosche federführend bearbeitet. Da nicht alle Themen gleichermaßen abgedeckt werden können, setzt die UNB im Landkreis Grafschaft Bentheim in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren Schwerpunkte in ihrem Einflussbereich. Im Kern beinhaltet der Niedersächsische Weg folgende Punkte:

1.    Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz wurden u. .a zusätzliche gesetzlich geschützte Biotoptypen aufgenommen und der Grünlandumbruch auf besonderen Standorten gänzlich verboten. Zudem ist die Naturschutzbehörde bei Eingriffen in Natur und Landschaft häufiger zu beteiligen. In der Grafschaft wurden diese Neuerungen der Eingriffsregelungen über diverse Kanäle kommuniziert (https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice/?ansicht=dienstleistung&eintrag=457)

2.    Zur Finanzierung der Managementmaßnahmen für Natura-2000 werden in den kommenden drei Jahren jeweils 30 Mio. Euro bereitgestellt. Zur Sicherung der Vor-Ort-Betreuung der Natura 2000-Gebiete wurden 16 zusätzliche Einrichtungen zur Gebietsbetreuung geschaffen. Die Ökologische Station Grafschaft Bentheim Emsland Süd e.V. (ÖGE, https://www.oege.info/) ist seit Juli 2022 aktiv.
Weiterhin wird das Wiesenvogelprogramm des Landes ausgeweitet. Das in Aufstellung befindliche Niedersächsische Wiesenvogelprogramm legt den Fokus auf Freiwilligkeit, aber auch ordnungsrechtliche Maßnahmen kommen ggf. in Frage.

3.    Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes auf 15% der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche. Die Biotopverbundthematik ist in der Grafschaft ein zentraler Gegenstand des quartalsweise initiierten „Runder Tisch Landwirtschaft“, an dem rund 20 VertreterInnen aller Akteursgruppen teilnehmen. Auf Landesebene wird in der AG Naturschutz derzeit noch ein Konzept zur Bilanzierung des Biotopverbundes erarbeitet, welches im Anschluss von den Landkreisen zur Ermittlung des Status Quo herangezogen werden kann.

4.    Anpassung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen im Niedersächsischen Wassergesetz. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger wird auf den Gewässerrandstreifen untersagt. Die Ausgleichzahlungen für die Landwirte, die aus der Wasserentnahmegebühr finanziert werden, wurde durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ermittelt und veröffentlicht. Pro Hektar erhalten Landwirte einen Betrag zwischen 649 und 784 Euro.

5.    Es wurde ein Aktionsprogramm Insektenvielfalt veröffentlicht. Das Aktionsprogramm beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die insbesondere auch auf kommunalem Eigentum umgesetzt werden können. Die Arbeitsgruppe „Grafschafter Bauhöfe auf dem Niedersächsischen Weg“ nimmt dies zum Anlass und arbeitet an einem Konzept zur koordinierten, gemeinsamen ökologischen Wegerandstreifenunterhaltung. Wesentliche Details zur Förderung einer Maschinenkombination und zur Beteiligung der Kommunen an den laufenden Kosten sollen in der ersten Jahreshälfte 2024 geklärt werden.

6.    Die Roten Listen Niedersachsens werden durch den NLWKN (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/)  überarbeitet und aktualisiert.

7.    Kompensationsmaßnahmen aus der kommunalen Bauleitplanung sind verpflichtend in einem Kompensationskataster für die Bauleitplanung zu erfassen, veröffentlichen und kontrollieren.

8.    Eine Beratung der Landwirte für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz soll in Kooperation zwischen Landwirtschaftskammer (LWK), anderen Beratungsträgern und dem Naturschutz aufgebaut werden. Mögliche Kooperationspartner können u.a. Schutzstationen sein. Die Grafschaft hat derzeit noch keinen eigenständigen Berater für die Biodiversitätsberatung.
Der Runde Tisch Landwirtschaft hat jedoch ein Vertragsnaturschutzprogramm erarbeitet, welches mit flexiblen Maßnahmen auf Acker zumindest exemplarisch hochwertige temporäre Offenlandlebensräume schafft. Ziel ist es durch unterschiedliche Brachen- und Blühflächentypen arten-, struktur- und blütenreiche Vegetation auf Ackerflächen zu etablieren, ohne dass diese ihren Status verliert. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, können Maßnahmen ab dem Spätsommer 2024 umgesetzt werden.

9.    Bei der Gestaltung und Entwicklung landeseigener Liegenschaften soll der Naturschutz mehr beachtet werden. Der Sicherung und Entwicklung des Waldes als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen ist dabei in besonderer Weise Rechnung zu tragen.
Die kreiseigenen Waldflächen werden bereits seit Jahren in Anlehnung an das LÖWE-Programm des Landes Niedersachsen langfristig ökologisch bewirtschaftet (= Leitlinie für die nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung). Auf kreiseigenen Ackerflächen werden ab sofort naturschutzfachlich hochwertige Brache- und Blühflächen auf 10 % der Fläche umgesetzt.

10.  Die Landesregierung wird sich für eine Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Sinne der Förderung der Gemeinwohl- und Ökosystemleistungen einsetzen.

11.  Der ökologische Landbau wird weiter ausgebaut und gefördert.

12.  Die klimaschonende  Landwirtschaft wird weiter gefördert.

13.  Im Einklang mit den Minderungszielen der Ackerbaustrategie des Bundes ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

14.  Die Neuversiegelung wird reduziert.

15.  Der Dialog mit der Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Verbraucherseite, dem Lebensmittelhandel sowie weiteren Akteuren wird seitens der Landesregierung angestrebt.

Auf Landesebenen können Informationen unter https://www.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg abgerufen werden.