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Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
15 Jahre für die Klasse AM
16 Jahre für die Klassen A1, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE
24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
24 Jahre für die Klassen D und DE
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
bei Ersterteilung und Erweiterung ohne Probezeit = 45,10 Euro
bei Ersterteilung und Erweiterung mit Probezeit = 45,90 Euro
ggf. zusätzlich Direktversand des Führerscheines = 6,32 €
ggf. Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung = 9,00 €
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Pass etc.)
ggfs. Führerschein
biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, das biometrische Passfoto für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) oder
Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erste Hilfe
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zunächst ein Antrag zu stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Abgabe des Prüfauftrags an den TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung durch den TÜV. In Einzelfällen muss der Führerschein in der Führerscheinstelle abgeholt werden.