Blindengeld und Blindenhilfe
Details
Blindengeld
Blinde Menschen erhalten Blindengeld nach dem Niedersächsischen Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben oder vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung hatten.
Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet.
Weitere Einzelheiten sowie das Antragsformular gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ein Online-Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.
Blindenhilfe
Gewährung von Blindenhilfe an blinde Menschen zum Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen, soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften gezahlt werden. Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Unterlagen
Blindengeld:
Antrag auf Landesblindengeld
augenfachärztliche Stellungnahme
ggfs. Bescheid des Versorgungsamtes
Blindenhilfe:
augenfachärztliche Stellungnahme
ggfs. Bescheid des Versorgungsamtes Nachweise über Einkommen und Vermögen