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Führerschein - Erweiterung

Details

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Voraussetzungen:

Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,

  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:

15 Jahre für die Klasse AM

16 Jahre für die Klassen A1, L und T

18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E

21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE

24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A

24 Jahre für die Klassen D und DE

  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,

  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,

  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,

  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,

  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, neue Klasse