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In dem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Dies berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Antragsgebühr 29,80 €
ggfs. zusätzliche Gebühren:
vorläufige Fahrberechtigung 9,00 €
Direktversand des Führerscheins 6,32 €
15,00 € bei Expressbestellung des Führerscheins
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
gültigen Personalausweis od. gültigen Reisepass
gültiger Führerschein
Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.
Nachweis der absolvierten Fahrerschulung
Nach Antragstellung erhalten Sie Ihren Führerschein nach ca. 3-4 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, eine vorläufige Fahrberechtigung zu erhalten.