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Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Zum Nachweis dafür gibt es eine weitere Karte: den Fahrerqualifizierungsnachweis. Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
· Ausstellung eines FQN mit Direktversand innerhalb von Deutschland: 35 €
· Ausstellung eines FQN mit Direktversand innerhalb der EU: 36,40 €
· Ausstellung FQN bei Diebstahl/Verlust mit DV innerh. v. Deutschland: 39,40 €
· Ausstellung FQN bei Diebstahl/Verlust mit DV innerhalb der EU: 40,80 €
· Prüfung auf Anrechnung speziell. Aus- u. Weiterbildungsmaßnahmen: 7,00 €
Expressgebühr: 20,60 €
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Führerschein (deutscher Kartenführerschein oder gültige EU-Fahrerlaubnis)
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
ein biometrisches Foto (Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6,00 € in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragsstellung mitzubringen, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein))
Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
Sie erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis ca. 3-4 Wochen nach Antragstellung.