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Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Zum Nachweis dafür gibt es eine weitere Karte: den Fahrerqualifizierungsnachweis. Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.