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Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
Führerscheinnummer
Nationalität des ausstellenden Staates
Gültigkeitsdauer (von / bis)
Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Fahrerkarte: 34,00 €
Fahrerkarte mit Direktversand: 37,00 €
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Führerschein (deutscher Kartenführerschein oder gültige EU-Fahrerlaubnis)
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
alte Fahrerkarte (sofern noch gültig)
ein biometrisches Foto (Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6,00 € in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragsstellung mitzubringen, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein)
Sie erhalten die Fahrerkarte ca. eine Woche nach Antragstellung. Eine gültige jedoch defekte Fahrerkarte muss zunächst zur Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt gesandt werden. Wird der Defekt bestätigt, wird durch die Führerscheinstelle umgehend eine neue Fahrerkarte bestellt und Sie werden entsprechend informiert.