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Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Verlängerung = 45,10 €
ggf. zusätzlich Direktversand des Führerscheines = 6,32 €
ggf. Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung = 9,00 €
Mit der Bearbeitung wird erst begonnen, sobald die Gebühr entrichtet wurde. Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
Ihren neuen Führerschein erhalten Sie ca. 3-4 Wochen nach Antragstellung. Bei einem zwischenzeitlichen Ablauf der Fahrerlaubnisklassen kann Ihnen für die Übergangszeit eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden.
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE:
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Pass etc.)
Führerschein
biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.
Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Ggfs. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
Bei Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Pass etc.)
Führerschein
biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein). Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6 Euro in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragstellung mitzubringen.
Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Behördliches Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Ggfs. eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ über einen Leistungs- und Reaktionstest bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als ein Jahr).