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Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert vertragsärztlich tätige Haus- oder Fachärztinnen und Haus- oder Fachärzte, die das der Praxis zugehörige Medizinische Fachpersonal zu NäPa oder zum PA / MA qualifizieren lassen.
Eine Voraussetzung ist unter Anderem, dass mit der Qualifizierungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde.
Der Antrag auf Gewährung kann formlos beim Landkreis Grafschaft Bentheim gestellt werden. Folgende Angaben müssen in dem Antrag enthalten sein:
Beschreibung der erforderlichen Aufwendungen
Datum an die die Ausbildung begonnen und voraussichtlich beendet wird
Ort der Ausbildung
Anbieter (z. B. Hochschule)
Angaben darüber, inwieweit Fördermittel von anderen Institutionen für diese Maßnahme bewilligt wurden,
schriftliche Einverständniserklärung zur Überprüfung der Angaben
schriftliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben.
Details zu dem Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen finden sich in der „Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung von NäPa und der Qualifizierung zum PA / MA in einer Haus- oder Facharztpraxis im Landkreis Grafschaft Bentheim“. (siehe unten)