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Verfahrenslotsen

Hinweise

Verfahrenslotsen

Die Verfahrenslotsen haben die primäre Aufgabe, junge Menschen und deren Eltern/ Erziehungsberechtigte unabhängig darin zu unterstützen und zu begleiten, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Beschreibung:

Die Verfahrenslotsen im Landkreis Grafschaft Bentheim bieten eine kostenfreie Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zu einem Alter von 27 Jahren mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung sowie für deren gesetzliche Vertreter*innen.

Des Weiteren unterstützen die Verfahrenslotsen den Landkreis Grafschaft Bentheim in der Umsetzung der, durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt geforderten, inklusiven Jugendhilfe. Unter einer inklusiven Jugendhilfe soll (ab 2028) die Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen wie auch seelischen Behinderung verstanden werden.