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Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Details

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die erstmals gewerbsmäßig Kontakt (direkt mit der Hand oder indirekt z. B. über Arbeitsgeräte) mit unverpackten Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, vor Arbeitsaufnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilnehmen.

Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

Im Anschluss an die Belehrung wird eine Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt, die bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein darf.

Die Belehrung kann online oder in Präsenz im Gesundheitsamt Nordhorn durchgeführt werden.

  • Die Anmeldung für Online-Belehrungen erfolgt hier.

  • Die Anmeldung für Präsenz-Belehrungen erfolgt unter Terminvereinbarungen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Bei Gruppen mit mehr als 6 Personen nutzen Sie bitte vorzugsweise die Online-Belehrung oder senden eine E-Mail an: Infektionsschutz@grafschaft.de.

Weitere Hinweise zum Ablauf, Verfügbarkeit, etc. entnehmen Sie bitte dem Verfahrensablauf.

Hinweise zur ausgestellten Bescheinigung/Abschrift

  • Eine einmal erfolgreich absolvierte Hygienebelehrung gilt lebenslang. Ausgenommen davon sind die Bescheinigungen für das Schülerpraktikum und die ehrenamtliche Tätigkeit, diese sind nur für die Ausübung dieser Tätigkeit gültig.

  • Bei Verlust Ihrer Originalbescheinigung kann eine Abschrift angefordert werden. Für Abschriften von Online-Belehrungen schicken Sie eine E-Mail an ifsg@tz-glehn.de. Für Abschriften von Präsenzbelehrungen schicken Sie eine E-Mail an infektionsschutz@grafschaft.de. Diese Abschriften sind kostenpflichtig.

  • Hinweis: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber/Ihrer bisherigen Arbeitgeberin die Aushändigung der Originalbescheinigung verlangen.

Besonderheit Kostenbefreiung Schüler*innen und Ehrenamtler*innen

  • Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die ein Praktikum absolvieren, erhalten für die Online-Belehrung einen Gutschein-Code bei Ihrer Schule. Bei Fragen seitens der Schulen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an infektionsschutz@grafschaft.de.

  • Personen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Mitarbeiter in Feldküchen für DRK, Katastrophenschutz, Zivilschutz und Mitarbeiter in Kinder-Tagesstätten für die Mahlzeiten Zubereitung) nachgehen, sind von den Kosten befreit. Bitte wählen Sie Ihren Termin für eine Belehrung im Gesundheitsamt aus und senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de. Für die Onlinebelehrung benötigen Sie einen Zugangscode. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit an infektionsschutz@grafschaft.de.

Begriffe im Kontext

Belehrung, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Hygienebelehrungen, Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittel, Belehrung, Hygieneschutz