Kfz - Zulassung Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland
Details
Sie haben einen Fahrzeug in einem anderen Land erworben und möchten das Fahrzeug hier in Deutschland anmelden.
Termine
Unterlagen
aktuelles Ausweisdokument
Umsatzsteuererklärung (bei Import innerhalb der EU und wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder weniger als 6.000 km gefahren wurde)
ausländische Fahrzeugdokumente
EG-Übereinstimmungserklärung (COC) oder ein Gutachten nach § 21 StVZO ( wenn in den Fahrzeugpapieren keine EG-Typgenehmigungs-Nr. eingetragen ist )
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder vergleichbare Untersuchungen im Herkunftsland (Gebrauchtfahrzeug)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen)
Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus einem nicht EU-Land
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,
Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
Vereinsregisterauszug
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
deren Ausweis
für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)
komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
deren Ausweise
Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.