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aktuelles Ausweisdokument
Umsatzsteuererklärung (bei Import innerhalb der EU und wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder weniger als 6.000 km gefahren wurde)
ausländische Fahrzeugdokumente
EG-Übereinstimmungserklärung (COC) oder ein Gutachten nach § 21 StVZO ( wenn in den Fahrzeugpapieren keine EG-Typgenehmigungs-Nr. eingetragen ist )
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder vergleichbare Untersuchungen im Herkunftsland (Gebrauchtfahrzeug)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen)
Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus einem nicht EU-Land
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,
Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
Vereinsregisterauszug
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
deren Ausweis
für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)
komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
deren Ausweise
Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.