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Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Inhalt der Beratung ist der von der Institution eingebrachte, anonymisierte Fall.
Wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls besteht und eine Meldung angestrebt wird, kann dies direkt geschehen, ohne dass zuvor eine Beratung stattfinden muss.
Es ist jedoch oft hilfreich, sich in solchen Situationen Unterstützung zu suchen, um die bestmöglichen Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen. Hierzu empfehlen wir Ihnen vorab, mit Ihrem Team den Fall gemeinsam zu reflektieren.
Der Weg zu einer Beratung nach §8b SGBVIII:
- Über den Antragsformularebutton können Sie eine Anfrage für eine Beratung ausfüllen und absenden
- Nach dem Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag
- Die Beratung wird von zwei insoweit erfahrenen Fachkräften entweder in Ihrer Einrichtung, telefonisch oder in den Räumen des ambulanten Dienstes (Kokenmühlenstraße) geführt
Inhalte der Beratung:
1. Der Fall wird anonym von Ihnen vorgestellt. Gemeinsam wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen
2. Im weiteren Schritt werden mögliche Handlungsschritte erarbeitet
3. Über die gesamte Beratung wird ein Protokoll angefertigt, welches die Fachkräfte Ihnen im Nachgang per Mail zusenden