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Registrierung von Feuerungsanlagen gemäß § 6 der 44. BImSchV
Aufgrund der aktuellen 44. BImSchV (Ausfertigungsdatum: 13.06.2019, mit letzter Änderung vom 12.10.2022) sind Betreiber verpflichtet, ihre Feuerungsanlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 6 der 44. BImSchV).
Zur Registrierung wurde das unten stehende Formular entworfen und dient entsprechend als Arbeitshilfe.
Anzeigen gemäß § 6 der 44. BImSchV sind unter der folgenden E-Mail-Adresse einzureichen: immissionsschutz@grafschaft.de