Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen (44. BImSchV)
Details
Registrierung von Feuerungsanlagen gemäß § 6 der 44. BImSchV
Aufgrund der aktuellen 44. BImSchV (Ausfertigungsdatum: 13.06.2019, mit letzter Änderung vom 12.10.2022) sind Betreiber verpflichtet, ihre Feuerungsanlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 6 der 44. BImSchV).
Zur Registrierung wurde das unten stehende Formular entworfen und dient entsprechend als Arbeitshilfe.
Anzeigen gemäß § 6 der 44. BImSchV sind unter der folgenden E-Mail-Adresse einzureichen: immissionsschutz@grafschaft.de
Bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Registrierungsmoduls können Sie die Tabelle verwenden, die Sie über den nachstehenden Link erreichen: