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Bei Bodendenkmalen handelt es sich um mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände oder Spuren von Gegenständen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben, an denen aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die aus diesen Gründen erhaltenswert sind.
Wer in der Erde oder im Wasser Gegenstände oder Spuren findet, bei denen zu vermuten ist, dass es sich dabei um Kulturdenkmale handelt, hat dies einer Denkmalbehörde, der Gemeinde oder dem Kreisbeauftragten für die archäologische Denkmalpflege anzuzeigen. Eigentümer und Besitzer eines Bodenfundes sind verpflichtet, den Bodenfund der Behörde vorübergehend zur wissenschaftlichen Auswertung, Konservierung oder Dokumentation zu überlassen. Bevor Ausgrabungen stattfinden können, muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim eine Genehmigung beantragt werden.
Weitere Ansprechpartner sind:
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege - Archäologie -
Ofener Straße 1, 26121 Oldenburg
Telefon: 0441 20576612 (Frau Fries)
ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger Geert Vrielmann
(Bereich Niedergrafschaft)
Telefon: 05942 1606
E-Mail: geertvrie@gmail.com