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Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
sich frei in der EU bewegen,
in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.