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Um Bürgeranliegen zu bearbeiten müssen beim Landkreis Grafschaft Bentheim viele personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das geschieht entweder aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Dabei ist der Datenschutz ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltunghandelns und ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen.
Das Niedersächsische Datenschutzgesetz bietet hierzu den gesetzlichen Rahmen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat einen externen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Dienststellen der Kreisverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt und zugleich Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohner ist, wenn diese Fragen zum Datenschutz in der Kreisverwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
ITEBO GmbH
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb@itebo.de
Telefon: 0541-9631-222
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.