Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Details
Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:
- Sie lange auf Prüfungen warten müssen
- Sie eine Prüfung wiederholen müssen
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Kosten
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Unterlagen
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Weiterführende Informationen
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Zentrale Stelle Berufsanerkennung:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php#
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/pro/service-center.php
(Englisch) -
Anerkennung in Deutschland:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/index.php
(Englisch) -
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr -
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:
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