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Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme(n) die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat/haben, weil Sie z.B. eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme(n) gesichert sein.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um sechs Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht zwei Jahre überschreiten.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
etwa sechs bis acht Wochen
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.