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Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.
Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.
§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)