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Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

Details

Möchten Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden? Dann müssen Sie die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde beantragen. Diese ist notwendig, um vom Betreuungsgericht als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer bestellt zu werden und um einen Anspruch auf Vergütung zu erwerben. Die Registrierung gilt bundesweit.

Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer stehen Sie erwachsenen Menschen zur Seite, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre (rechtlichen, finanziellen und /oder gesundheitlichen )Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Gründe für die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung können können beispielsweise psychische Erkrankungen und Sucht-Erkrankungen oder geistige, körperliche und altersbedingte Einschränkungen sein.

Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer handeln Sie unterstützend bzw. vertretend  im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person.

Hinweise

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die zum 01.01.2023 weniger als drei Jahre lang beruflich tätig sind, müssen ihre Sachkunde bis spätestens zum 30.06.2025 nachweisen. Wird bis zum Fristende der erforderliche Sachkundenachweis nicht erbracht, wird die Registrierung widerrufen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs geprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.
  • Sie weisen eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer nach. Diese umfasst Kenntnisse in folgenden Bereichen:
    • Betreuungs- und Unterbringungsrecht
    • dazugehöriges Verfahrensrecht
    • Personen- und Vermögenssorge
    • Sozialrechtliches Unterstützungssystems
    • Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen
    • Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
  • Alternativ dazu: Sie haben einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, sozialer Arbeit oder ein Juristisches Examen mit der Befähigung zum Richteramt
  • Sie haben eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer für Vermögensschäden abgeschlossen, die mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres abdeckt.

Unterlagen

  • Nachweis über die erforderliche Sachkunde, entweder
  • durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder
  • durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG und nicht älter als drei Monate“
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO; nicht älter als drei Monate
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Erklärung, ob ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde

Verfahrensablauf

Die Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag:
 

  • Den Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Stammbehörde schriftlich oder mittels zur Verfügung gestellter Formulare stellen.
  • Senden Sie alle erforderlichen Nachweise an die zuständige Stammbehörde.
  • Im Rahmen eines Gesprächs wird die persönliche Eignung überprüft.  
  • Sie erhalten den Bescheid über die Entscheidung, ob Ihre Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer erfolgt ist.