Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen

Details

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stammbehörde alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. Sie müssen beide Dokumente  und die Erklärung unaufgefordert der Stammbehörde vorlegen.

Voraussetzungen

Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.

Unterlagen

  • Aktuelles einfacheseinfaches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Berufliche Betreuende müssen alle drei Jahre unaufgefordert ein Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug sowie die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, vorlegen.

  • Fordern Sie ein aktuelles Führungszeugnis und einen Schuldnerverzeichnisauszug an. Dazu können Sie die entsprechenden Onlinedienste nutzen.
  • Das Führungszeugnis wird direkt an die Stammbehörde gesendet. Die Behörde sowie die Adresse geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses an.
  • Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis leiten Sie an Ihre Stammbehörde weiter.
  • Die Erklärung, ob gegen Sie ein Insolvenz, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, können Sie schriftlich und formlos abgeben.