Hilfen zur Existenzsicherung
Details
Existenzsichernde Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gliedern sich auf in die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie werden Leistungsberechtigten gewährt, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind. Beide Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei
Nachweis des Merkzeichens “G",
Schwangerschaft,
Alleinerziehung von Kindern,
kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Die Leistungen werden von den Städten und Gemeinden des Landkreises bearbeitet.