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Bei der Schuleingangsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs hinsichtlich der Anforderungen in der Schule begutachtet. Gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so frühzeitig festgestellt werden.
Erstmals wird in diesem Jahr die Reihenfolge der Einladungen nicht nach Schulbezirken, sondern nach dem Alter der Kinder erfolgen. Das heißt, dass die Eltern, deren Vorschulkinder im Oktober 2018 geboren wurden, als erstes mit einer Einladung rechnen können. Bis etwa April 2025 werden dann nach und nach rund 1.500 Vorschulkinder im Gesundheitsamt Nordhorn bzw. in der jeweils zuständigen Grundschule untersucht werden. Ausgenommen sind aktuell von diesem Verfahren noch die Kinder der Obergrafschaft, die weiterhin nach Schulbezirken eingeladen werden.
Neben der körperlichen Untersuchung, die auch einen Seh- und Hörtest beinhaltet, wird die Entwicklung in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprache, Wahrnehmung und Kognition beurteilt sowie das Verhalten beobachtet. Der Impfausweis wird auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls Empfehlungen über noch ausstehende Schutzimpfungen gegeben.
Bei Kindern mit deutlichem Entwicklungsrückstand wird gemeinsam mit Eltern, Erziehern und Lehrern über die geeignete Schulform beraten. In besonderen Fällen kann auch eine Zurückstellung vom Schulbesuch vorgeschlagen werden.
Die Schuleingangsuntersuchung ermöglicht einen Überblick über den Gesundheitszustand eines gesamten Einschulungsjahrganges. Die Ergebnisse fließen in die Gesundheitsberichterstattung ein.
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