Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schuleingangsuntersuchung

Details

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs hinsichtlich der Anforderungen in der Schule begutachtet. Gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so frühzeitig festgestellt werden.

Erstmals wird in diesem Jahr die Reihenfolge der Einladungen nicht nach Schulbezirken, sondern nach dem Alter der Kinder erfolgen. Das heißt, dass die Eltern, deren Vorschulkinder im Oktober 2018 geboren wurden, als erstes mit einer Einladung rechnen können. Bis etwa April 2025 werden dann nach und nach rund 1.500 Vorschulkinder im Gesundheitsamt Nordhorn bzw. in der jeweils zuständigen Grundschule untersucht werden. Ausgenommen sind aktuell von diesem Verfahren noch die Kinder der Obergrafschaft, die weiterhin nach Schulbezirken eingeladen werden.

Neben der körperlichen Untersuchung, die auch einen Seh- und Hörtest beinhaltet, wird die Entwicklung in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprache, Wahrnehmung und Kognition beurteilt sowie das Verhalten beobachtet. Der Impfausweis wird auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls Empfehlungen über noch ausstehende Schutzimpfungen gegeben.

Bei Kindern mit deutlichem Entwicklungsrückstand wird gemeinsam mit Eltern, Erziehern und Lehrern über die geeignete Schulform beraten. In besonderen Fällen kann auch eine Zurückstellung vom Schulbesuch vorgeschlagen werden.

Die Schuleingangsuntersuchung ermöglicht einen Überblick über den Gesundheitszustand eines gesamten Einschulungsjahrganges. Die Ergebnisse fließen in die Gesundheitsberichterstattung ein.

 

Hinweis zum Datenschutz

 

 

 

Begriffe im Kontext

Einschulung, Kind, Kinder, Grundschule, Schuleingangsuntersuchung, Vorschulkind, Einschulungsuntersuchung, Schüler, Schülerin