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Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde anzeigen. Inhalt und Umfang der Anzeigepflicht ergeben sich aus § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG).
Eine gesonderte Anzeigepflicht obliegt
Trägern ambulanter Dienste, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften i. S. d. § 2 Abs. 5 Satz 1 NuWG Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen oder erbringen wollen,
Trägern ambulanter Dienste, die in Formen des betreuten Wohnens i. S. d. § 2 Abs. 5 Satz 2 NuWG über allgemeine Unterstützungsleistungen hinausgehende Leistungen erbringen oder erbringen wollen.