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Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Befreiung von der Gurtanschnallpflicht erteilt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, in dem befristet oder auf Dauer bestätigt wird, dass die Person aus medizinischen Gründen von der Gurtanschnallpflicht befreit werden muss.
Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.