Gurtpflicht - Befreiung
Details
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Befreiung von der Gurtanschnallpflicht erteilt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, in dem befristet oder auf Dauer bestätigt wird, dass die Person aus medizinischen Gründen von der Gurtanschnallpflicht befreit werden muss.
Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GeBOSt)
Unterlagen
Antrag mit ärztlicher Bescheinigung