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Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Befreiung von der Gurtanschnallpflicht erteilt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, in dem befristet oder auf Dauer bestätigt wird, dass die Person aus medizinischen Gründen von der Gurtanschnallpflicht befreit werden muss.
Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GeBOSt)
Antrag mit ärztlicher Bescheinigung