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Sie haben Ihren Wohnort in den Landkreis Grafschaft Bentheim verlegt und möchten Ihr Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden.
Was mus ich mitbringen?
Falls das bisher zugeteilte auswärtige Kennzeichen beibehalten werden soll, so reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und das gültige Ausweisdokument.
Bei Wechsel auf "NOH-Zuteilung"
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
Versicherungsbestätigung (evB-Nr) des Haftpflichtversicherers
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden).
die auswärtigen Kennzeichenschilder
zusätzlich bei Beantragung
durch Vertreter:
Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters
für Firmen:
Auszug aus dem Handelsregister und Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/in, Prokurist/in) sowie Vollmacht mit Firmenstempel und ggf. Gewerbeanmeldung
für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:
Gewerbeanmeldung
für Vereine:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person sowie dessen Vollmacht
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
Gesellschaftervertrag und Unterschriften sowie Ausweispapiere aller Gesellschafter (Vertretervollmacht)
für Minderjährige:
schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten