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Seit 2006 können die Fahrerlaubnisklassen B und BE im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 erworben werden. Hierbei müssen die Eltern vorher zustimmen und bestimmte Kriterien für alle Begleiter erfüllt sein. Nähere Informationen finden Sie im "Merkblatt Begleites Fahren" auf dieser Seite oder unter www.begleitetes-fahren.de
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt Widerruf der Fahrerlaubnis. Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Das begleitete Fahren ist ein wichtiger Faktor, um die vielen schweren Verkehrsunfälle, die für viele junge Menschen Folgen für ein ganzes Leben haben, zu reduzieren. Der Landrat hat sich dafür eingesetzt, dass noch mehr junge Menschen an dem begleiteten Fahren teilnehmen, um damit die Unfallzahlen noch stärker als bisher zu senken.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim belohnt jeden, der mindestens sechs Monate am begleiteten Fahren teilgenommen, im Landkreis wohnt und den Kartenführerschein bekommen hat, mit einem Gutschein im Wert von 105,00 € für ein Sicherheitstraining auf dem Gelände der EUREGIO Verkehrsakademie (EUVA), Oortlöödiek 100, 48531 Nordhorn-Hesepe.
Die Anmeldung zu dem Sicherheitstraining kann telefonisch (Tel. 05926 986222) oder über das Internet unter www.euva.de erfolgen.