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Zentrale Aufgaben des Gesundheitsamtes sind der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Förderung der Gesundheit sowie gutachterliche Tätigkeiten. Dabei wird auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger hingewirkt. Es wird mit anderen Trägern, Einrichtungen und Vereinigungen zusammen gearbeitet, die in für die Gesundheit bedeutsamen Bereichen tätig sind. Es werden Beratungs- und Betreuungsfunktionen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geleistet. Diese werden in Form von Sprechstunden und/oder aufsuchender Arbeit erledigt. Zu den klassischen Aufgaben gehören weiterhin Maßnahmen des Infektionsschutzes, um übertragbare Krankheiten beim Menschen zu verhüten und zu bekämpfen. Neben individuellen ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen von Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen der Prävention und der Gesundheitsförderung über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge informiert. Ferner beraten und helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei körperlichen, seelischen und sozialen Problemen.