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Bauwesen

Beschreibung

Bauwesen

Neubau, Umbau, Erweiterung, Nutzungsänderungen von privaten und gewerblichen Objekten, Grundstücksteilungen, Schaffung von Wohnungseigentum und Wohnungsbauförderung sind für den Antragsteller wichtige Entscheidungen, die die Zukunft in der Regel auf Jahre hinaus beeinflussen - nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

Bauvorhaben berühren aber nicht nur die Interessen des Bauwilligen - öffentlich-rechtliche und nachbarliche Belange müssen vor Erteilung einer Genehmigung geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Hier spielt z. B. der Bereich Immissionsschutz eine immer größer werdende Rolle.

Damit das Bauen nicht etwa zum Albtraum wird oder so manch’ unliebsame Überraschung eintritt, ist es wichtig, möglichst umfassend informiert zu sein. Die Bauabteilung hilft Ihnen, die umfangreichen Rechtsvorschriften verständlich zu machen.

Allgemeine Anfragen senden Sie bitte zunächst an:

bauwesen@grafschaft.de

Die Bauaufsicht des Landkreises Grafschaft Bentheim ist in vier Arbeitsbezirke eingeteilt.

Für konkrete baurechtliche Fragen, die Ihr Bauvorhaben betreffen, wenden Sie sich daher zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag) an folgende Kolleginnen:

  • Frau Charlotte Alting für: Georgsdorf, Osterwald, Esche, Neuenhaus, Lage, Hoogstede und Ringe

  • Frau Katrin Groth für: Schüttorf und Bad Bentheim

  • Frau Ann-Christin Schmidt für: Emlichheim, Laar, Wilsum, Wielen, Itterbeck, Getelo, Gölenkamp, Uelsen und Halle

  • Frau Saskia Tannen für: Ohne, Samern, Quendorf, Isterberg, Engden und Wietmarschen

Hier geht es direkt zur digitalen Antragstellung: Serviceportal

Folgende Leistungen werden von der Bauabteilung angeboten:

Anfragen von Gutachtern- u. Verbänden

Weitere Informationen finden hier

Bauaktenarchiv - einsehen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. mehr

Bauanträge / Digitales Bauamt

Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. mehr

Bauaufsicht

Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. mehr

Bauaufsicht Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Die Niedersächsische Bauordnung und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften bedrohen wie andere Verwaltungsgesetze auch Verstöße gegen wichtige formell- und materiell-rechtliche Vorschriften mit Geldbuße. mehr

Bauberatung

Das Bauamt bietet Ihnen eine Beratung für den Neubau, Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderungen von privaten und gewerblichen Objekten. mehr

Baulasten

Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde bzw. den Gemeinden geleistet werden. mehr

Bauleitplanung - Beratung der Gemeinden/ Samtgemeinden/Städte

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und deraus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. mehr

Bauvoranfrage

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der zuständigen Stelle Auskunft zu einzelnen Fragen über das Bauvorhaben anfordern. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. mehr

Barrierefreies Bauen

In Zeiten des demographischen Wandels wird das barrierefreie Bauen immer wichtiger. Hierbei geht es darum, nicht nur die Belange von alten und behinderten Menschen, sondern auch die von Kindern, Jugendlichen und Personen mit Kleinkindern zu berücksichtigen. Die barrierefreie Gestaltung des Wohn- und Lebensraumes entspricht den Bedürfnissen breiter Bevölkerungsschichten, ob jung oder alt, behindert oder nicht behindert, und ist gleichermaßen geeignet für alle. mehr

Bebauungsplan

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. mehr

Bescheinigung der Abgeschlossenheit

Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig. mehr

Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE-Online)

Anforderung und Prüfung von Emissionserklärungen und PRTR-Berichten für die nachfolgende Behörde (11. BImSchV). mehr

Brandschutz

Aufgabe des Vorbeugenden Brandschutzes ist es darauf hinzuwirken, dass durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, um dadurch die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch vorbereitende Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz. mehr

Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen (44. BImSchV)

Aufgrund der aktuellen 44. BImSchV (Ausfertigungsdatum: 13.06.2019, mit letzter Änderung vom 12.10.2022) sind Betreiber verpflichtet, ihre Feuerungsanlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 6 der 44. BImSchV). mehr

Flächennutzungsplan einsehen

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. mehr

IED-Inspektionen Tierhaltungsanlagen

Am 07.01.2013 ist die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Sie wurde mit Datum vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu den betroffenen Industriebranchen gehören auch Intensivtierhaltungen, die eine bestimmte Anlagengröße überschreiten. mehr

Immissionsschutz - kontrollieren

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Welche Höhe der Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, hängt in der Regel davon ab, welches Maß ortsüblich ist. mehr

Immissionsschutz - Genehmigung zur Errichtung/Betrieb von Anlagen

Tierhaltungs- und Windkraftanlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigungen oder Lärm, hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit gefährden, brauchen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, bevor sie errichtet und betrieben werden. Gewerbe- und Industrieanlagen werden vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt genehmigt und überwacht. mehr

Informationen zu nachträglichen Maßnahmen für vorhandene BImSchG- bzw. IED-Tierhaltungsanlage

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Lärmschutz

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen. mehr

Prüfstatik - Kontrolle bautechnischer Nachweise

Prüfung von bautechnischen Nachweisen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (Statik, Konstruktionspläne, Brandschutznachweis). mehr

Regionalplanung und Raumordnung

Die Regionalplanung ist ein Teil des deutschen Raumordnungssystems. Während in den Städten und Gemeinden die Bauleitplanung für die städtebauliche Ordnung sorgt, werden raumbedeutsame und überörtliche Planungen und Vorhaben, die in der Regel das Gebiet mehrerer Gemeinden betreffen, von der Regionalplanung / Raumordnung koordiniert. Die raumordnerischen Festsetzungen setzen damit zum einen den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und sind zum anderen als Vorgaben bei fachlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist Untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalplanung für den Bereich der Grafschaft Bentheim. mehr

Tierhaltungsanlagen - überprüfen

Überprüfung bzw. Bestandsaufnahmen von Tierhaltungsanlagen sowie Anpassung der vorhandenen Anlagen. mehr

Widerspruchsverfahren gegen Bauaufsichtsbehörde

Widersprüche gegen beantragte oder (bauordnungs-) behördliche Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde (z. B. Baugenehmigungen, Ablehnungen, Verfügungen, usw.). mehr

Wohnberechtigungschein

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen, aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. mehr

Wohnungsbauförderung

Zur Förderung des Wohnungsbaus gewährt das Land Niedersachsen aus Mitteln des Bundes und des Landes Zuwendungen als Baudarlehen; insbesondere werden Eigentumsmaßnahmen (Neubau, Kauf/Erwerb, Ausbau/Erweiterung) für kinderreiche Familien und Schwerbehinderte gefördert. mehr

Standort

Landkreis Grafschaft Bentheim
van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn