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Führerschein - Ausnahmen vom Mindestalter

Details

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt

  • 15 Jahre für die Klasse AM

  • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T

  • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E

  • 21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE

  • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A

  • 24 Jahre für die Klassen D und DE

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

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