Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt
15 Jahre für die Klasse AM
16 Jahre für die Klassen A1, L und T
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E
21 Jahre für die Klassen D1, D1E, C und CE
24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
24 Jahre für die Klassen D und DE
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.