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Frühförderung behinderter Kinder

Details

Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

 

Anbieter für die Frühförderung sind:

Lebenshilfe Nordhorn, Telefon: 05921 / 80680

Heilpädagogik Lingen (Frau Clasemann), Telefon: 0162 9108249

(nur für Antragsteller aus den Ortsteilen Lohne, Nordlohne und Südlohne der Gemeinde Wietmarschen)

 

Einen entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen oder telefonisch / per E-Mail anfordern und an folgende Adresse senden:

 

Landkreis Grafschaft Bentheim

Dezernat III / Abt. 50

van-Delden-Str. 1 - 7

48529 Nordhorn

 

 

 

Hinweise

Ein Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.

Begriffe im Kontext

Behinderung, Eingliederung, Teilhabe Gesellschaft