Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

Details

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 00.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von bestimmten Frisch-Erzeugnissen. Für die Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wobei wirtschaftliche und logistische Gründe eine Dringlichkeit nicht begründen.

Für den Bereich der Stadt Nordhorn ist die Stadtverwaltung die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Begriffe im Kontext

7,5 t, Sonntagsfahrverbot, Feiertag