Gemäß § 23 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) haben die Rehabilitaionsträger, zu denen auch der örtliche Sozialhilfeträger gehört, unter Nutzung der bestehenden Strukturen sichezustellen, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen bestehen.
Die Servicestelle dient als Anlaufpunkt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten. Die Rehabilitationsträger gewährleisten mit Hilfe der Sevicestelle umfassende, qualifizierte und individuelle Beratung über alle Fragen im Bereich der Rehabilitation.
Jeder Träger der Rehabilitation benennt für jeden Landkreis bzw. für jede kreisfreie Stadt einen Ansprechpartner, der dann für ggf. erforderliche Rückfragen zur Verfügung steht. Das Beratungsteam besteht aus den vor Ort ansässigen namentlich benannten Mitarbeitern in der jeweiligen Servicestelle und aus den benannten Ansprechpartnern.
Die gemeinsame Servicestelle für den Landkreis Grafschaft Bentheim befindet sich bei der AOK Nordhorn, Seilerbahn 13, 48529 Nordhorn.