Die Träger anderer Schulen im Kreisgebiet erhalten vom Landkreis Grafschaft Bentheim eine Förderung für den sachlichen Aufwand in den Schulen. Diese liegt zurzeit bei 60 Prozent.
Für Bauten anderer Gemeinden pp. werden Darlehen aus der Kreisschulbaukasse gewährt. Die Darlehen betragen im Primarbereich ein Drittel und im Sekundarbereich die Hälfte der notwendigen Ausgaben.