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Förderprogramm Nahversorgung im ländlichen Raum

Details

Die Eigenständigkeit der Dörfer war stets auch geprägt von einem Angebot zur Grundversorgung vor Ort. Die dörfliche Gemeinschaft kann eine Lebensperspektive für alle Generationen bieten, wenn Versorgungseinrichtungen (des täglichen Bedarfs) vor Ort erhalten werden. Denn der Laden im Dorf erfüllt neben der Versorgung auch eine wichtige Aufgabe für die Kommunikation und Begegnung im Dorf. Die Situation der Nahversorgung in den Dörfern verändert sich jedoch in den letzten Jahren zunehmend. Im Zuge eines anstehenden Generationenwechsels kommt es bei inhabergeführten Läden häufig zur Betriebsaufgabe – Folge einer Marktkonzentration, von Mobilität und verändertem Einkaufsverhalten. Der weitere Betrieb scheint unrentabel.

 

Auch bundesweit ist erkennbar, dass die Zahl der kleinen Einzelhandelsgeschäfte insgesamt abnimmt, wobei die Verkaufsfläche insgesamt größer wird. Von diesem Trend sind insbesondere die ländlichen Räume und kleineren Ortschaften betroffen. Discounter- und Drogeriebetreiber schließen ihre Filialen an nicht ausreichend renditestarken Standorten, zu denen in der Regel zuerst die Filialen mit einem kleinen (dörflichen) Einzugsgebiet gehören. Bei der Neuentwicklung von Standorten werden von den Discounter- und Drogerieketten nur noch diejenigen Orte in den näheren Blick genommen, deren Einwohnerzahl und Einzugsgebiet dem von Dörfern und ländlichen Siedlungen bei weitem übersteigt.

 

Zur Sicherung der Nahversorgung in den Dörfern sind daher neue Modelle der Nahversorgung nötig. Diese Modelle kommen in der Regel nicht ohne eine (kombinierte) externe Förderung aus, welche die erforderliche Anschubfinanzierung sicherstellt. Die Konzeption und Realisierung von Vorhaben zur Sicherung der Nahversorgung bildet nach Auffassung des Landkreises eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Entscheidungsträger/Gemeinschaften in den Dörfern der Grafschaft Bentheim. Die Kommunen und der Landkreis können als Impulsgeber zur Verbesserung der Nachversorgungssituation beitragen, indem sie günstige Rahmenbedingungen für neue oder bestehende Nahversorgungslösungen schaffen. Den Unternehmern kann durch eine Förderung ein Anreiz zur Erhaltung oder Einrichtung eines Angebotes gegeben werden. Die Bevölkerung ist gefordert, das Einkaufsverhalten an dem Wunsch nach einer wohnortbezogenen Versorgung zu orientieren und sich für eine Nahversorgung selbst zu engagieren.

 

Bereits im Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Regionen Grafschaft Bentheim ist die Sicherung der Nahversorgung als Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes als eine Zielsetzung formuliert worden. Das Programm zur Förderung des ländlichen Raumes (PFEIL) in Niedersachsen sieht als Maßnahmenbereich der ZILE-Richtlinie eine Förderung zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung von Basisdienstleistungen vor. In einigen nieder-sächsischen Landkreisen konnten in der Vergangenheit bereits einige Dorfladen-Projekte von einer ZILE- oder LEADER-Förderung profitieren.

 

Ausgehend von den Handlungsansätzen im Regionalen Entwicklungskonzept und anknüpfend an die Fördermöglichkeiten der ZILE-Richtlinie des Landes hat der Landkreis Grafschaft Bentheim ein Förderprogramm zur Unterstützung der Nahversorgung im ländlichen Raum aufgelegt. Dieses wurde Ende September 2017 vom Kreistag beschlossen. Ab sofort können Förderanträge beim Landkreis, hier: bei der Regionalplanung, eingereicht werden.

 

Mit dem vorliegenden Programm zur Unterstützung von wohnortbezogenen Nahversorgungseinrichtungen im ländlichen Raum möchte der Landkreis einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Dörfer in der Grafschaft Bentheim leisten. Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung von Einrichtungen der dörflichen Basisdienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung wie beispielsweise Dorf- und Nachbarschaftsläden.

 

In einem Förderantrag soll sich der Antragsteller mit den Aspekten Versorgungssituation, Ziel-setzung, Nachhaltigkeit und der Einbindung in eine regionale Strategie auseinandersetzen. Ferner soll darauf geachtet werden, dass vom Antragsteller die Möglichkeiten einer komplementären Förderung nach den ZILE-Richtlinien „Basisdienstleistungen“ und „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ des Landes (Amt für regionale Landesentwicklung) und/oder der LEADER-Förderung des Landkreises ausgeschöpft werden (parallele Beantragung von Fördermitteln). Eine Maßnahmenförderung sollte immer im Zusammenspiel mit einer lokalen Gegenfinanzierung erfolgen, um die Verknüpfung mit dem gemeindlichen Eigeninteresse sicherzustellen.

 

 Ansprechpartner ist Bernd Oncken.