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Kfz - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Details

Ein Ausfuhrkennzeichen ist die Zuteilung einer internationalen Zulassung, mit der in den anderen Staaten ein Fahrzeug überführt werden kann.

Seit dem 01.10.2010 ist bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens die Vorlage einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erforderlich. Sollte keine internationale Bankverbindung (IBAN) angegeben werden können, ist eine Vorauszahlung an das Zollamt Lingen nachzuweisen. Hierbei wird wie folgt verfahren:

Der Antragsteller muss zunächst bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere vorlegen. Dort füllt er eine Steuerklärung aus, die dann zusammen mit den Fahrzeugdaten an das Zollamt Lingen per Fax weitergeleitet wird. Das Zollamt ermittelt die Steuer und gibt sie an die Zulassungsstelle weiter. Der Antragsteller erhält einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid mit einer Einzahlungsaufforderung, mit der er bei der nächsten Bank bzw. beim Zollamt die Steuern bar einzahlen kann. Erst nach Vorlage des Einzahlungsbeleges und des Steuerbescheides bei der Zulassungsstelle kann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist dann nur während der Erreichbarkeit des Zollamtes Lingen von montags bis donnerstags 09.00 bis 14.30 Uhr sowie freitags 08.30 bis 13.30 Uhr möglich.

Die o.a. Verfahrenweise entfällt, sobald eine internationale Bankverbindung (IBAN) angegeben wird.

Das Fahrzeug ist grundsätzlich bei der Zulassungsstelle vorzuführen.

Die Ausstellung eines Internationalen Fahrzeugscheins ist bei der Ausfuhr keine Pflicht mehr. Er kann aber auf Wunsch des Antragstellers zusätzlich zu den Ausfuhrdokumenten erstellt werden.

Begriffe im Kontext

Ausfuhr, internationale Zulassung, Export