Gemäß § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren ständig den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Es ist daher notwendig, jede Änderung wie z.B. Straßenänderung der Zulassungsstelle mitzuteilen und ändern zu lassen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gem. § 69a Abs. 2 Nr.12 StVZO die Verletzung der o.a. Verpflichtung eine Ordungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.