Für ein Kurzeitkennzeichen sind neben einem Ausweisdokument und der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) auch die Fahrzeugdokumente sowie ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen kann in der Zulassungsbehörde beantragt werden, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder aber dort, wo das Fahrzeug erworben wurde.