Information und Daten sind schützenswerte Güter. Der Zugriff auf diese sollte beschränkt und kontrolliert sein. Nur autorisierte Benutzer oder Programme dürfen auf die Information zugreifen. Der IT-Sicherheitsbeauftragte beim Landkreis Grafschaft Bentheim soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der IT-Sicherheit beraten und bei der Umsetzung unterstützen.
Die Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten beim Landkreis Grafschaft Bentheim lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erstellen, Überprüfen, Fortschreiben und Kommunizieren des IT-Sicherheitskonzepts und der betrieblichen Regelungen zur IT-Sicherheit
Analyse aktueller Risiken und Schwachstellen schutzbedürftiger IT-Systeme (Bereich der Automatisierungs-, Prozesssteuerungs- und Leittechniksysteme)
Überwachung der Umsetzung geplanter Maßnahmen zur IT-Sicherheit
Planung und Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit
Beratung von Funktionsträgern und IT-Anwendern zum Thema IT-Sicherheit
Untersuchung und Bewertung von IT-Sicherheitsvorfällen und Prüfung der Übertragbarkeit auf die eigenen IT-Systeme