Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre (es gilt der Tag der Erstzulassung) und soll als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür müssen Sie eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für ihr Ihr Fahrzeug erstellen lassen.
Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein "H".
Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.