Am 1. April 2005 trat die niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 in Kraft. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) verursacht eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Durch die BHV-1-Erkrankung entstehen wirtschaftliche Verluste. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich nicht am Bekämpfungsverfahren beteiligen, dürfen ihre Rinder ab dann nicht mehr im Freien halten oder auf öffentlichen Wegen treiben. Ausnahmen gibt es lediglich für Tiere, die mindestens 2 mal im Abstand von 4 bis 6 Wochen gegen eine Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 geimpft (Grundimmunisierung) worden sind und entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers nachgeimpft werden.
Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen ist es, möglichst schnell den Status BHV-1-frei zu erlangen und dadurch Handelshemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel abzubauen.
Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim fordert die Landwirte, die zur Bekämpfung dieser Krankheit bislang nichts unternommen haben auf, ihre Tiere untersuchen und impfen zu lassen.
Sofern die Tierhalter dem Programm zur Bekämpfung der BHV-1 beigetreten sind, übernimmt die Tierseuchenkasse die Kosten für den Impfstoff, die Laboruntersuchung, Probenahmen und Impfungen durch die Tierärzte.