Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der zuständigen Stelle schriftlich mitzuteilen, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.
Ablauf:
Erforderlich ist Ihre schriftliche oder persönlich Mitteilung an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie sind auch nach dem Verkauf noch der bei der zuständigen Stelle eingetragene Halter. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.