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Kfz - Zulassung Neufahrzeug

Details

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

Begriffe im Kontext

Zulassung, Neuzulassung, Kfz, Kraftfahrzeug, Sepa,