Ihnen sind die Kfz.-Schilder gestohlen worden, oder sie haben ein Schild verloren. In diesen Fällen ist immer die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich. (Die gestohlene bzw. verlorene Kfz.-Nr. wird, um den Missbrauch auszuschließen, in die bundesweite Fahndung gegeben.)
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.