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Kennzeichen - Ersatz bei Diebstahl oder Verlust

Details

Ihnen sind die Kfz.-Schilder gestohlen worden, oder sie haben ein Schild verloren. In diesen Fällen ist immer die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich. (Die gestohlene bzw. verlorene Kfz.-Nr. wird, um den Missbrauch auszuschließen, in die bundesweite Fahndung gegeben.)

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.

Begriffe im Kontext

Zulassung, Kennzeichenverlust, Kennzeichendiebstahl