Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert mit erheblichem finanziellen Aufwand die Errichtung oder Instandsetzung sowie den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Hinzu kommen jährliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen in einer erheblichen Größenordnung.
Die Richtlinie, aus der die Regelungen der investiven Förderung für den laufenden Betrieb im Einzelnen ersichtlich sind sowie eine Zuschussübersicht für den laufenden Betrieb können dem Bereich "Downloads" entnommen werden.