Ausländische Mitbürger bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einer Aufenthaltsgenehmigung. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) trifft inhaltliche Entscheidungen über den Aufenthalt von Ausländern. Es gewährt Ansprüche auf Familiennachzug, befristete Aufenthaltserlaubnisse und unbefristet gültige Niederlassungserlaubnisse. Der allgemeine Ausländerbereich gliedert sich grundsätzlich in zwei Teilbereiche.
In dem einen Bereich werden Aufgaben erledigt, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet bestehen. U. a. bekommen Sie hier Informationen zu Einladungen für ein Besuchsvisum, Visa-Verlängerung, Aufenthalt aus beruflichen Gründen oder zu den Voraussetzungen für die erstmalige Einreise von Nachzugsberechtigten. Auch finden Sie hier die weitere ausländerrechtliche Betreuung als Bürgerkriegsflüchtling.
Der andere Bereich ist für die hier bereits lebenden ausländischen Bürger zuständig. Hier werden u.a. Anträge auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung bearbeitet. Auch die Staatsangehörigen der 28 EU-Mitgliedstaaten finden hier Informationen für einen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet. Es werden alle Fragen zur Aufenthaltsverfestigung, sprich einem gesicherten Aufenthaltsstatus, beantwortet. Selbstverständlich erhalten Sie im allgemeinen Ausländerbereich auch Infos zur pass- und ausweisrechtlichen Vorschriften.