Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
(siehe dazu auch § 29 Bundesnaturschutzgestz und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgestz)
Im Landkreis Grafschaft Bentheim stehen folgende Bereiche unter Schutz: