Bei Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird der Amtsärztliche Dienst zu Beratungen und Untersuchungen in Anspruch genommen, wenn sich medizinische Fragestellungen ergeben. Polizeidienststellen und Ordnungsämter, gelegentlich auch Bundesgrenzschutz oder Zollverwaltungen stellen den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgegriffene Personen vor, bei denen beispielsweise Transport- oder Reisefähigkeit, Drogen- oder Alkoholeinfluss, körperliche und psychische Störungen schnell geklärt werden müssen und ambulante oder stationäre Behandlungen nicht sofort durchgeführt werden können. Auch bei unklaren Todesfällen oder Leichenauffindungen werden Amtsärzte im Vorfeld der rechtsmedizinischen Ermittlungen zu Vorabklärungen in Anspruch genommen. Der Amtsärztliche Dienst nimmt weiterhin Koordinations- und Beratungsfunktionen im Bereich Katastrophenschutz wahr.