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Planverzicht

Details

Auf eine Planfeststellung kann verzichtet werden, soweit das Straßenbauvorhaben in seiner Bedeutung unwesentlich ist.

Ein Planverzichtsverfahren für den Neu- oder Ausbau von Straßen kann durchgeführt werden, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Änderung oder Erweiterung von unwesentlicher Bedeutung handelt und sich die vom Bauvorhaben Beteiligten schriftlich einverstanden erklärt haben.

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