Das Tarifrecht sowie die beamtenrechtlichen Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber/ Dienstherren zur Bewertung von einzurichtenden und eingerichteten Angestellten- und Beamtenstellen. Auf Grund sich wandelnder Anforderungen der jeweiligen Stellenprofile durch Veränderung der Aufgabenstruktur, angesichts sich veränderter Qualifikation der Mitarbeiter/Innen und anlässlich der Veränderung der Verwaltungsstruktur kommt der Stellenbewertung eine große Bedeutung zu.