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Stellenbewertung

Details

Das Tarifrecht sowie die beamtenrechtlichen Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber/ Dienstherren zur Bewertung von einzurichtenden und eingerichteten Angestellten- und Beamtenstellen. Auf Grund sich wandelnder Anforderungen der jeweiligen Stellenprofile durch Veränderung der Aufgabenstruktur, angesichts sich veränderter Qualifikation der Mitarbeiter/Innen und anlässlich der Veränderung der Verwaltungsstruktur kommt der Stellenbewertung eine große Bedeutung zu.

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